Fragen • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ab 01.01.11 |
11.12.2010, 23:11 - StarFox - Forumrang: GT Süchtig - 235 Posts
Ab dem 01.01.2011 tritt der Jugendmedien Schutzvertrag in Kraft. Das Gesetz sagt, dass alle Inhalte einer Website nach Altersstufen (6,12,16 & 18 ) klassifiziert werden müssen. Nur Seiten, die „Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen“ entsprechend und an deren Inhalten ein „berechtigtes Interesse“ besteht, sind ausgenommen. Damit wären große Medienseiten wie z.B. Spiegel Online oder prominente Blogs wie Netzpolitik ausgenommen. Welche Websites sind betroffen!!! Praktisch alle, die im Internet Inhalte erstellen. Das Gesetz betrifft alle Anbieter von Telemedien unabhängig von Gewinnerzielungsabsicht oder eingesetzter Technik. Dazu gehören also Websites und Blogs von Privatpersonen, Foren und Chats, Internetauftritte von Unternehmen, gemeinnützige Dienste wie die Wikipedia, wirtschaftliche Plattformen wie MeinVZ oder Clipfish und Onlinespiele und deren Communitys (§ 3 Nr.2 JMStV-E). Ausgenommen sind reine Access-Provider, die nur den Zugang zum Internet bieten (im Gesetz als „Zugangsvermittler“ bezeichnet). Diese werden im § 11 Abs.1 Nr.2 JMStV-E „lediglich“ verpflichtet eine Jugendschutzsoftware anzubieten (dazu unten mehr). Ferner gilt das Gesetz auch für ältere Inhalte, wie z.B. bisher veröffentlichte Blogbeiträge,Forenbeiträge,News oder angelegte Webseiten. Wer sich für die Kennzeichnung entscheidet, hat also die Wahl entweder alle seine Inhalte (z.B. Forenartikel) einzeln rückwirkend durchzugehen und zu kennzeichnen oder sie pauschal mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Sollte im letzteren Fall ein Inhalt „ab 18“ darunter vermutet werden, muss die Einstufung insgesamt „ab 18“ lauten. Ferner gilt das Gesetz auch für ältere Inhalte, wie z.B. bisher veröffentlichte Blogbeiträge oder angelegte Webseiten. Wer sich für die Kennzeichnung entscheidet, hat also die Wahl entweder alle seine Inhalte (z.B. Blogartikel) einzeln rückwirkend durchzugehen und zu kennzeichnen oder sie pauschal mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Sollte im letzteren Fall ein Inhalt „ab 18“ darunter vermutet werden, muss die Einstufung insgesamt „ab 18“ lauten. Wer seine Website weiterhin allen öffentlich macht und jugengefährdende Inhalte zeigt kann mit empfindlichen Bußgeldern bestraft werden. Wie handhabt Ihr das ab dem 01.01.2011. Vor allem Clanseiten die oft über Games ab 16 oder 18 berichten. Ist Eure Website nur noch über ein Passwort zugänglich oder löscht Ihr alle Beiträge die Kinder und jugendliche über 6 Jahren lesen könnten. Ferner müssen Angaben zum Jugendschutzbeauftragten im Impressum aufgenommen werden. Welcher bei Verstößen Haftbar ist. |
11.12.2010, 23:28 - Daeem - Administrator - 2036 Posts
Hey hmm verstehe nicht genau denn Sinn des Textes weil dort steht clan StarFox kann man kurz fassen :-) mfg daeem Im Weltraum, hört dich niemand schreien, auf der Erde spielt es keine rolle.[ALIGN=center]"The most beautiful thing in the world is, of course, the world itself."[/ALIGN] |
11.12.2010, 23:34 - StarFox - Forumrang: GT Süchtig - 235 Posts
Ich habe es hier gepostet weil es Clanseiten betrifft. Da hier oft Themen,bilder und video gezeigt werden die nicht gerade für Kinder geeignet sind. Und solche Seiten ab dem 01.01.2011 Kenntlich gemacht werden müssen oder erst ab 18 zugänglich sein dürfen. Das Euch das nicht betrifft ist klar. Aber da hier viele Clanleader unterwegs sind habe ich es hier gepostet. |
11.12.2010, 23:35 - Daeem - Administrator - 2036 Posts
AHsoooo, Naja pornos haben wir hier nicht xD Im Weltraum, hört dich niemand schreien, auf der Erde spielt es keine rolle.[ALIGN=center]"The most beautiful thing in the world is, of course, the world itself."[/ALIGN] |
13.12.2010, 06:21 - rbNsen - Forumrang: GT Süchtig - 122 Posts
LOOL Die Politiker sind wieder mal auf langeweile Kurs oder was ist los ? oO Wer will den bitte wissen wie alt der jenige ist der da vor dem Pc sitzt, und wer will es dann kontrollieren ? Total inakzeptabel... in meinen augen. Politiker sind einfach mal kacke oO Mit Freundlichen Gruß, rbNsen - rd-artwork by rbnsen.deviantart.com |
14.12.2010, 04:46 - MjKoenig - Forumrang: Plappermaul - 5 Posts
Müßte es nicht reichen wenn man eine Enterpage einbaut wo ein Alter angegeben werden muss? Ich denke mal das man damit ersteinmal abgesichert ist. Kann mir ja nicht von jedem die Personalausweisnr. geben lassen, der die Seite betritt. Alkohol löst keine Probleme, aber das tut Milch ja auch nicht! |
14.12.2010, 10:25 - StarFox - Forumrang: GT Süchtig - 235 Posts
Nein das wird nicht ausreichen, mit einer Enterpage. Ich habe gestern noch einen Bericht im spiegel zum Gesetz gelesen hier werden explizit Folgende Seiten genannt die in erster Linie betroffen sind: Erotik Seiten, Communitys, Gamer Seiten, Video Seiten Wir werden unsere Seite offen lassen so das Besucher nur noch die News Seite, das Join und Fight US, Forum und Gästebuch einsehen können der Rest bleibt den Besuchern verschlossen. Aus dem einfachen Grund das ich nicht in der Lage bin einzuschätzen was auf unserer Website ab 6,12,16 oder 18 erlaubt ist. Und dieses zu klassifizieren. Und wir uns ein Bußgeld nicht leisten können und wollen. |